Hardwarestore 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hardwarestore (nachfolgend Verkäufer genannt)

Stand: 01.01.2015

 

     I.    Geltung der Bedingungen

 

1)    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts/Einkaufsbedingungen wird hiermit nicht Widersprochen.

2)    Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.

 

  II.    Angebot und Vertragsschluss

 

1)    Alle Angebote sind freibleibend

2)    Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

 III.    Preise

 

1)    Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die, in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die, in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2)    Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager: An der Kirche 5, 66482 Zweibrücken.

 

 IV.    Liefer- und Leistungsziel

 

1)    Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2)    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3)    Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Zeit hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lagerfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4)    Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt.

 

   V.    Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

 

 VI.    Gewährleistung

 

1)    Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle vom Verkäufer gelieferten Neu-Produkte 24 Monate. Bei gebrauchten Produkten beträgt die gesetzliche Gewährleistung 12 Monate.

2)    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

3)    Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4)    Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferschein, sowie der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an den Verkäufer zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen in Originalverpackungen mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonmaterialien und andere Verschleiß und Verbrauchsmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

5)    Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

6)    Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7)    Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8)    Die Gewährleistung erlischt, wenn vom Hersteller oder von Verkäufer angebrachte Siegel entfernt oder beschädigt sind.

9)    Die vorstehenden Absätze enthalten abschießend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.

10) Für ungerechtfertigt eingesandte Gewährleistungsanforderungen behält sich der Verkäufer die Berechnung einer Test- und Aufwandspauschale in Höhe von 40€ zzgl. Versand vor.

 

VII.    Eigentumsvorbehalt

 

1)    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.

2)    Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer ohne sich zu verpflichten.

3)    Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist berechtigt und der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufer verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes dem Verkäufer das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinem Kunden vorzubehalten.

4)    Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer den Verkäufer sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte des Verkäufers aufmerksam zu machen, sowie dem Verkäufer die zu dessen Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch Intervention des Verkäufers entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

VIII.    Haftungsbeschränkung

 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Verkäufer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

 IX.    Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

 

1)    Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Hardwarestore, An der Kirche 5, 66482 Zweibrücken.

2)    Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40€ die Rücksendekosten.

3)    Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, z.B. „Build to Order“ PC-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

   X.    Anwendbares Recht

 

1)    Für Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2)    Zweibrücken ist ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3)    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.